Die EG-Öko Audit Verordnung und seine Zertifizierung.
Die Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates über die
freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem
für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung, kurz EG-Öko-Audit-Verordnung,
ist seit dem 29. Juni 1993 europaweit in Kraft und gilt seit Mitte 1995
unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union. In Deutschland
ist die Begutachtung und Registrierung von gewerblichen Betrieben und
Unternehmen nach der Öko-Audit- bzw. EMAS-Verordnung seit der Schaffung
der dafür notwendigen nationalen rechtlichen Grundlage mit dem Umweltauditgesetz
(UAG) vom 7. Dezember 1995 möglich.
Zielsetzung:
Die EG-Öko-Audit-Verordnung ist ein Schritt in Richtung einer dauerhaften
und umweltgerechten Entwicklung in Europa. Die Verordnung gibt Unternehmen
die Möglichkeit, die eigene Rolle und Verantwortung sowohl für die Stärkung
der Wirtschaft als auch für den Schutz der Umwelt wahrzunehmen, indem
sie gewerblichen Unternehmen ein in ganz Europa gültiges Gemeinschaftssystem
für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung schafft. Ziel ist,
neben der eigentlich selbstverständlichen Einhaltung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften,
die Förderung eines kontinuierlichen ökologischen Verbesserungsprozesses
in den Betrieben und Unternehmen. Durch den steten Ausbau des Umweltmanagementsystems
soll eine kontinuierliche Verringerung der Umweltauswirkungen, d.h. der
tatsächlichen Ressourcenverbräuche und Emissionen des jeweiligen Unternehmensstandorts,
erreicht werden.
Anforderungen:
Für die Einführung und Aufrechterhaltung des Umweltmanagementsystems müssen
folgende drei Anforderungsbereiche berücksichtigt werden:
Einhaltung der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
Anwendung der besten verfügbaren Technik, soweit diese wirtschaftlich
vertretbar ist.
Einhaltung der selbst gesetzten Umweltstandards.
Das Öko-Audit-System wurde bei uns Mitte 1998 eingeführt,
die Zertifizierung erfolgte im Januar 1999.
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