| Die EG-Öko Audit Verordnung und seine Zertifizierung. Die Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates über die 
        freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem 
        für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung, kurz EG-Öko-Audit-Verordnung, 
        ist seit dem 29. Juni 1993 europaweit in Kraft und gilt seit Mitte 1995 
        unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union. In Deutschland 
        ist die Begutachtung und Registrierung von gewerblichen Betrieben und 
        Unternehmen nach der Öko-Audit- bzw. EMAS-Verordnung seit der Schaffung 
        der dafür notwendigen nationalen rechtlichen Grundlage mit dem Umweltauditgesetz 
        (UAG) vom 7. Dezember 1995 möglich. Zielsetzung:Die EG-Öko-Audit-Verordnung ist ein Schritt in Richtung einer dauerhaften 
        und umweltgerechten Entwicklung in Europa. Die Verordnung gibt Unternehmen 
        die Möglichkeit, die eigene Rolle und Verantwortung sowohl für die Stärkung 
        der Wirtschaft als auch für den Schutz der Umwelt wahrzunehmen, indem 
        sie gewerblichen Unternehmen ein in ganz Europa gültiges Gemeinschaftssystem 
        für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung schafft. Ziel ist, 
        neben der eigentlich selbstverständlichen Einhaltung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, 
        die Förderung eines kontinuierlichen ökologischen Verbesserungsprozesses 
        in den Betrieben und Unternehmen. Durch den steten Ausbau des Umweltmanagementsystems 
        soll eine kontinuierliche Verringerung der Umweltauswirkungen, d.h. der 
        tatsächlichen Ressourcenverbräuche und Emissionen des jeweiligen Unternehmensstandorts, 
        erreicht werden.
 Anforderungen:Für die Einführung und Aufrechterhaltung des Umweltmanagementsystems müssen 
        folgende drei Anforderungsbereiche berücksichtigt werden:
 Einhaltung der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
 Anwendung der besten verfügbaren Technik, soweit diese wirtschaftlich 
        vertretbar ist.
 Einhaltung der selbst gesetzten Umweltstandards.
 Das Öko-Audit-System wurde bei uns Mitte 1998 eingeführt, 
        die Zertifizierung erfolgte im Januar 1999.   |